AGB

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Hebammen des Geburtshaus Kassel, Martin & Partnerinnen, und der Versicherten (Leistungsempfänger*in), soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Rechtsverhältnis

(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Hebammen und der Versicherten sind privatrechtlicher Natur.

  1. Haftung

(1) Jede Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die von ihr erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsberatung des Säuglings. Für die Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.

(2) Sofern ein*e Ärzt*in hinzugezogen wird, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche Leistungen oder ärztlich veranlasste Maßnahmen.

  1. Umfang der Leistungen

(1) Die Hebamme erbringt Leistungen während Schwangerschaft, Wochenbett, sowie Still- und Ernährungsberatung entsprechend den vereinbarten Terminen.

(2) Originäre Hebammenleistungen, sowie deren Kontingentierung sind in dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde, geregelt. Leistungen darüber hinaus werden privat in Rechnung gestellt.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen sind ärztliche Maßnahmen oder Krankentransporte.

(4) Parallele Betreuung: Nimmt die Versicherte Leistungen einer weiteren Hebamme in Anspruch, ist sie verpflichtet, die Hebamme vor jedem Termin über bereits erbrachte Leistungen am selben Tag (z. B. Hausbesuche, Telefonate etc.) zu informieren.

(5) Überschreitet eine Versorgungsleistung aufgrund unzutreffender oder unterlassener Angaben der Versicherten die abrechenbaren Kontingente, kann die Hebamme die nicht vergüteten Leistungen in Rechnung stellen, soweit die Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

  1. Termine und Terminabsagen

5.1 Terminabsagen durch die Versicherten

Die Versicherten sind verpflichtet, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.

5.2 Terminverschiebung oder Absage durch die Hebamme

Die Hebammen sind berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Die Versicherten werden unverzüglich informiert, und es wird, soweit möglich, ein Ersatztermin vereinbart.

  1. Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Für die Anmeldung zur individuellen Begleitung, Beratungen zu allen Hebammenthemen oder Terminvereinbarungen sind die Hebammen i. d. R. in der Telefonischen Hebammen-Sprechstunde (Mo, Di, Do, Fr 12:00 – 14:00 Uhr) unter 0561-14307 erreichbar. Für die Rufbereitschaft bei geplanter Geburtsbegleitung gelten gesonderte Regelungen.

(2) Für organisatorische Fragen oder Anmeldungen zu Kursen ist das Geburtshaus Kassel in den Büro-Sprechzeiten (Mo, Mi & Do 09:30 – 11:00 Uhr) unter 0561-14307 erreichbar.

(3) Kursanmeldungen, Terminvergaben und Anmeldungen zur individuellen Hebammenbetreuung können nicht per E-Mail geschehen. Bei Interesse rufen Sie uns gerne unter der oben genannten Telefonnummer zu den entsprechenden Zeiten an.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns Ihre Nachricht, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Das Band wird täglich abgehört. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück.

  1. Abrechnung

(1) Das Geburtshaus Kassel rechnet bei gesetzlich Versicherten die erbrachten Kassenleistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.

(2) Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt über die Versicherte entsprechend der Gebührenordnung der Länder.

(3) Bei Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen erhält die Versicherte eine Privatrechnung. In diesem Fall wird sie vorab darüber informiert.

  1. Kurse

(1) Über unser digitales Kurssystem kann uns die Versicherte ihr Interesse an einem Kurs mitteilen. Mit der Zusendung einer Anmeldebestätigung ist der Kurs verbindlich gebucht. Circa drei Wochen vor Kursbeginn folgt eine Erinnerungsmail sowie ggf. eine Privatrechnung. Erst die erfolgte Überweisung der evtl. Privatrechnung sichert den Kursplatz.

(2) Sollte die Versicherte den Kursplatz nicht mehr wahrnehmen wollen, verpflichtet sie sich dazu, das Geburtshaus Kassel zu kontaktieren und den Kursplatz für andere Familien freizugeben. 

(3) Bei fehlender Absage des Kursplatzes oder Nichterscheinen in Kombination mit bereits geleisteten Privatkosten ist eine Rückzahlung ausgeschlossen.

  10. Einwilligung Datennutzung

(1) Mit der Zustimmung zu diesen AGBs stimmt die Versicherte zu, dass ihre angegebenen Daten für unsere Verwaltung von Anmeldungen und Anfragen verwendet und gespeichert werden dürfen. Außerdem stimmt sie zu, dass die Hebammen des Geburtshaus Kassel sie zu organisatorischen Zwecken per Telefon und E-Mail kontaktieren dürfen.

(2) Die Versicherte bestätigt hiermit, dass sie ihre Kontaktdaten, insbesondere Adresse und Email-Adresse, korrekt angegeben hat. Nur dann kann die Zustellung von gesundheitsrelevanten Unterlagen durch das Geburtshaus Kassel datenschutzkonform erfolgen. Für Falschzustellungen aufgrund von falsch angegebenen Daten übernehmen wir keine Haftung.

(3) Kommt in der Folge dieser Anmeldung eine Betreuung im Geburtshaus Kassel zustande, gilt zusätzlich unsere Datenschutzerklärung sowie unser expliziter Behandlungsvertrag. Diese Dokumente werden der Versicherten in diesem Fall zur Verfügung gestellt.